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RettungsfähigkeitRettungsfähigkeit

Nachweis der Rettungsfähigkeit

Ansprechpartner

Wasserwacht

Tel.: 0201/84 74 - 0
wasserwacht(at)drk-essen.de 

Sie studieren Lehramt oder sind schon aktiv im Schuldienst und wollen Schwimmunterricht an der Schule geben? Lernen Sie bei uns die Grundlagen für ihre verantwortungsvolle Rolle beim Schwimmunterricht.

Gemäß des Runderlasses des Ministeriums benötigen Sie zur Durchführung von Schwimmunterricht den Nachweis der Rettungsfähigkeit. Alternativ können Sie das Rettungsschwimmabzeichen Bronze erwerben, welches wir Ihnen empfehlen.

Hinweis: Für Wasseraktivitäten außerhalb von Schwimmhallen (z.B. Kanufahren oder Segeln während Klassenfahrten) ist das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber vorgeschrieben.

Wann: donnerstags & freitags, 20:00 Uhr (außerhalb der Schulferien)
Wo: Alte Badeanstalt, Altenessener Strasse (donnerstags); Thurmfeldbad Essen (freitags)

Preis: 60 Euro

Es wird ausdrücklich empfohlen besser das DRSA Bronze oder Silber zu erwerben! Die Voraussetzungen sind beim DRSA Bronze ähnlich, geben der Lehrkraft jedoch mehr Befugnisse / Möglichkeiten beispielsweise bei Ausflügen oder Klassenfahrten. Wir verweisen hierbei auch auf die jeweils aktuell veröffentlichte Qualifikationsmatrix des MSB NRW. Sprecht uns gerne darauf an!
Eigene Materialien: 
Schwimmkleidung (Badeanzug/Badehose), Handtuch, Duschzeug und 1 Euro für den Spind im Schwimmbad. Kleidung für das Kleidungsschwimmen bitte nur nach Absprache mit dem Ausbilderteam mitbringen.
Fragen: Schreiben Sie uns eine E-Mail an schwimmen(at)drk-essen.de!

Prüfungsbedingungen

Gemäß des RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport - VII.4-8244-99/2002 u. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder 722.36-32/0-183/01 v. 30. 8. 2002 haben Lehrkräfte in NRW regelmäßig die so genannte "Rettungsfähigkeit" nachzuweisen.

Rettungsfähig im Sinne dieses Erlasse ist, wer entweder

oder

  • das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze besitzt und folgende Prüfungsleistungen ablegt:
    • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden (aus 2 bis 3 m Wassertiefe) heraufholen und zum Beckenrand bringen,
    • ca. 10 m weit tauchen,
    • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
    • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen kann.