Betriebliche Erste Hilfe – Ausbildung
Wir legen wieder los
Ab 01.07.2021 starten wir wieder mit unserem Aus- und Fortbildungsprogramm. Bitte beachten Sie unsere Hygienemaßnahmen. Sie finden die Informationen dazu auf dieser Website unter Serviceangebot.
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Neustart mit Ihnen!
Bitte beachten Sie:
Ab dem 01.09.2021 werden keine Erste-Hilfe-Kurse mehr im Gebäude an der Teichstraße 4a durchgeführt werden. Alle Schulungen, die bisher dort stattgefunden haben, verlegen wir ins Schulungszentrum Solferino an der Dahlhauser Straße 254, 45279 Essen.
Wichtige Informationen:
In unserem Schulungsraum in der Dahlhauser Straße 254 gilt ab sofort die 2G-plus-Regelung. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden.
In unserem Schulungszentrum in der Müller-Breslau-Straße 30a gilt weiterhin die 2G-Regelung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsabteilung unter 0201-8474 320

Ansprechpartner
Herr
Detlef Zabel
Tel.: 0201/84 74 - 320
ausbildung(at)drk-essen.de
Müller-Breslau-Str. 30a
45130 Essen
Im Rahmen der Prävention Erste Hilfe hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass immer eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten betrieblichen Ersthelfer anwesend sein muss (DGUV Vorschrift 1).
Gleichzeitig werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) die Lehrgangsgebühren übernommen, sodass die Aus- und Fortbildung für die Betriebe kostenlos ist.
§ 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer DGUV Vorschrift 1)
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
2. Bei mehr als 20 anwesende Versicherten
a) In Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %
b) In sonstigen Betrieben 10 %
c) In Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
d) In Hochschulen 10 % der Versicherten
(2) Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzten, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind.
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.
Erste-Hilfe-Grundausbildung
Die Erste-Hilfe-Grundausbildung fokussiert sich auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien. Alle Maßnahmen werden im Gesamtablauf unter Einschluss der psychischen Betreuung der betroffenen Personen vermittelt.
Lehrgangszeit: | 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr |
Lehrgangsdauer: | 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten gemäß DGUV-Vorschrift |
Lehrgangsgebühr: | 45,00 € (Für betriebliche Ersthelfer übernimmt die Berufsgenossenschaft in der Regel diese Lehrgangsgebühr.) |
Lehrgangsort: | siehe Terminübersicht |
Anmeldungen nehmen wir online entgegen. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Wichtig: Zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV- 2 beachten Sie bitte die Hygienevorschriften und füllen Sie das Teilnehmerdatenblatt aus.