Bei Ereignissen mit Personenschäden wird die Rettungsdienstleitstelle je nach dem Ausmaß der Schadenslage, alle zur Verfügung stehenden eigenen Rettungsmittel alarmieren und einsetzen. Foto: F. Weingardt / DRK e.V.
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Sanitätsdienst – schnelle Hilfe bei Veranstaltungen

Ansprechpartner

Herr
Malte-Bo Lueg

Leiter Einsatzdienste

Tel.: 0201/8474-360

malte-bo.lueg@drk-essen.de 

Hachestr. 72
45127 Essen

Sie suchen einen Sanitätsdienst für Ihre nächste Veranstaltung? Ob Sportveranstaltung, Konzert oder Betriebsfeier: Der Sanitätsdienst des DRK Essen sorgt für die medizinische Sicherheit Ihrer Gäste.

Wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es kleine und größere Notfälle. Ob sich ein Kind das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder sich Ihr Angestellter beim Tanzen auf der Betriebsfeier den Fuß verstaucht – das DRK Essen ist Ihr Partner für alle Fragen rund die medizinische Versorgung auf Ihrem Event.

Abgestimmt auf die Besucherzahl und das Gefahrenpotenzial, stellen wir ein erfahrenes Team aus Rettungssanitätern, Notfallsanitätern und Notärzten zusammen. Die Einsatzkräfte übernehmen die medizinische Erstversorgung und, wenn nötig, den Transport in ein nahegelegenes Krankenhaus. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

  • Wer benötigt einen Sanitätsdienst?

    Hierbei gelten vom Gesetzgeber eine Vielzahl an Gesetze und Vorschriften. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat hierzu mit dem Erlass vom 24.11.2011 einige Informationen zusammengefasst.

    Auszug aus dem o.G. Erlass:

    Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen, sind durch die Konzentration vieler Menschen auf engem Raum oder durch die Eigenart der Veranstaltung mit besonderen Gefahren verbunden und in der Regel anzeige- oder genehmigungspflichtig.

    Als Rechtsgrundlage kommen vor allem folgende Vorschriften in Betracht: 

    • §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (für öffentliche Veranstatltungen unter freiem Himmel)
    • §29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( für öffentliche Rennveranstaltungen)
    • §24 Luftverkehrsgesetz ( für öffentliche Luftveranstaltungen)
    • §60b Gewerbeordnung ( bei Volksfesten)
    • §14 Ordnungsbehördengesetz ( zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung)

    Ob und in welchem Umfang ein Sanitätssdienst gestellt werden muss, entscheidet die entsprechende Behörde. Für den Raum Essen ist dies die  "Koordinierungsstelle für Veranstaltungen".

    Koordinierungsstelle für Veranstaltungen der Stadt Essen:

    Detailierte Informationen finden Sie unter folgendem Link:

    https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_66/koordinierungsstelleveranstaltungen.de.html

  • Was wird benötigt und welche Kosten entstehen durch den Sanitätsdienst?

    Der Personal- und Materialaufwand richtet sich nach der Art der Veranstatung, Anzahl der erwarteten Teilnehmer, dem Ort und dem Gefahrenpotential der Veranstaltung.

    Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot/Konzept für Ihre Veranstaltung.

  • Was bieten wir Ihnen?
    • Qualifiziertes Sanitätsdienstpersonal, inkl. medizinischer Austattung
    • Rettungsdienst, inkl. Personal (Kranken-, Rettungstransportwagen)
    • Notärzte
    • Einsatzleitung/Stabsleitung

Anfrage eines Sanitätsdienstes

Veranstaltung

Angaben zum Veranstalter (Rechnungsadresse)

Verantwortliche Ansprechperson während der Veranstaltung

Veranstaltungsort

Art der Veranstaltung

Datum und Uhrzeit

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bis:

Gewünschte Zeit für den Sanitätsdienst

Beginn des Sanitätsdienstes:

Ende des Sanitätsdienstes:

Zuständigkeit des DRK für den Sanitätsdienst

Das DRK ist zuständig für:

Zuschauer / Teilnehmer

Sanitätsdienst vor Ort

Ist ein fester Standort für den Sanitätsdienst vorhanden?

Sind separate Räumlichkeiten für den Sanitätsdienst vorhanden?

Wird die Verpflegung der Helferinnen und Helfer vom Veranstalter übernommen?

Auflagen

Sind bezüglich der medizinischen Betreuung der Veranstaltung von der zuständigen Behörde oder anderen Stellen Auflagen erteilt worden?

Upload des Genehmigungsschreibens:

Bestätigung der Richtigkeit der Angaben

Hinweis: Zur Planung des Sanitätsdienstes müssen alle Angaben mit größtmöglicher Genauigkeit gemacht werden. Nur so kann durch das DRK eine veranstaltungsspezifische Gefahrenanalyse erstellt werden. Der DRK-Kreisverband Essen e. V. wird bei fehlerhaften Angaben vom Vertrag zurücktreten und für eventuelle Schäden, die durch falsche Angaben verursacht sind, nicht haften.