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Europäischer Gerichtshof bestätigt Bereichsausnahme – Anerkannte Hilfsorganisationen aus NRW begrüßen Richterspruch aus Luxemburg

Luxemburg/Düsseldorf/Köln. Mit Urteil vom 21. März 2019 hat der Europäische Gerichtshof die von Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden und anerkannten Hilfsorganisationen gemeinsam vertretene Rechtsauffassung bestätigt, wonach bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen an die anerkannten Hilfsorganisationen im Rettungsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst, die Bereichsausnahme greift. Kreise und kreisfreie Städte können rettungsdienstliche Leistungen danach ohne europaweite Ausschreibung vergeben.