Rettungshelfer*in NRW
Die Qualifikation zur Rettungshelferin bzw. zum Rettungshelfer ist die Grundlage für den Einstieg in den Rettungsdienst. Sie befähigt zum Einsatz als Fahrer*in im qualifizierten Krankentransport und eröffnet weitere Einsatzmöglichkeiten im Sanitätsdienst, im Hausnotruf sowie im Katastrophenschutz. Als Weiterbildungsmöglichkeit nach dem Rettungshelfer NRW kann innerhalb von zwei Jahren nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung die Höherqualifizierung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter in verkürzter Form begonnen werden.
Ablauf des Lehrgangs
Die Ausbildung richtet sich nach der RettAPrVO vom 25.04.2022. Sie dauert maximal 12 Monate ab Beginn der ersten Qualifikation und muss in diesem Zeitraum abgeschlossen werden. In besonderen Fällen kann vor Ablauf der Frist beim zuständigen Gesundheitsamt eine Verlängerung um bis zu ein weiteres Jahr beantragt werden. Der Lehrgang umfasst einen theoretischen Unterrichtsteil sowie einen praktischen Abschnitt. Im Praktikum bist Du an einer zugelassenen Lehrrettungswache eingesetzt. Dort lernst Du den Rettungsdienstalltag direkt kennen und kannst das im Unterricht erlernte Wissen unter realen Bedingungen anwenden. Unsere Dozierenden sind entweder aktiv im Rettungsdienst oder bei Berufsfeuerwehren tätig. Ergänzt wird das Team durch erfahrene Fachdozentinnen und -dozenten. So entsteht ein praxinaher Unterricht.
Zulassungsvoraussetzungen
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N, maximal drei Monate alt)
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche und persönliche Eignung
- Nachweis über Masernschutz sowie Hepatitis A & B (Vorlage wird gestellt. Ohne diesen Nachweis ist eine Teilnahme an Praktika nicht möglich. Impfkosten sind selbst zu tragen.)
- Mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (bei ausländischen Abschlüssen ggf. Sprachtest)
Gebühren
- Grundschulung: 789,00 €
- Abschlussprüfung: 210,00 €
- Praxispauschale: 149,00 €
Rettungssanitäter*in
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sind ein wichtiger Teil des Rettungsdienstes in Deutschland. Sie arbeiten als Transportführer*innen im qualifizierten Krankentransport und sind Teil des Teams auf dem Rettungswagen in der Notfallrettung. Den Lehrgang bieten wir in Vollzeit, Teilzeit und als nebenberufliche Weiterbildung an der Abendschule an. Rettungshelfer*innen können bei gültigem Nachweis den verkürzten Aufbaulehrgang besuchen.
Ablauf des Lehrgangs
Die Ausbildung richtet sich nach der RettAPrVO vom 25.04.2022. Sie dauert maximal 24 Monate ab Beginn der ersten Qualifikation und muss in diesem Zeitraum abgeschlossen werden. In besonderen Fällen kann vor Ablauf der Frist beim zuständigen Gesundheitsamt eine Verlängerung um bis zu ein weiteres Jahr beantragt werden.
Der Lehrgang umfasst theoretische Unterrichtsteile sowie praktische Abschnitte. Im Praktikum bist Du an einer zugelassenen Lehrrettungswache und im Krankenhaus eingesetzt. Dort kannst Du das im Unterricht erlernte Wissen unter realen Bedingungen anwenden und vertiefen.
Unsere Dozierenden sind entweder aktiv im Rettungsdienst oder bei Berufsfeuerwehren tätig. Ergänzt wird das Team durch erfahrene Fachdozentinnen und -dozenten. So entsteht ein praxinaher Unterricht.
Zulassungsvoraussetzungen
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N, maximal drei Monate alt)
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche, körperliche, geistige und persönliche Eignung
- Nachweis über Masernschutz sowie Hepatitis A & B (Vorlage wird gestellt. Ohne diesen Nachweis ist eine Teilnahme an Praktika nicht möglich. Impfkosten sind selbst zu tragen.)
- Mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (bei ausländischen Abschlüssen ggf. Sprachtest)
- Lebenslauf für das Krankenhauspraktikum
Gebühren
- Grundschulung: 2.190,00 €
- Aufbaulehrgang: 1.790,00 €
- Abschlusswoche: 790,00 €
- Praxispauschale: 249,00 €
Gruppenführer*in Rettungsdienst
Übernimm Verantwortung an der Einsatzstelle. Unsere Rettungsdienstschule bereitet Dich umfassend auf die Leitung von Rettungsmitteln und Einheiten im Rahmen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr vor. Der Lehrgang verbindet theoretische Grundlagen mit praxisnahen Führungssimulationen und orientiert sich an den aktuellen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen.
Teilnehmende sollten über grundlegende Führungskompetenzen verfügen, um den Anforderungen des Lehrgangs gerecht zu werden. Mit erfolgreichem Abschluss legst Du die Grundlage für weitere Führungsausbildungen, zum Beispiel Zugführer*in im Rettungsdienst oder Organisatorische Leitung Rettungsdienst (OrgL).
Die Qualifizierung kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst
gemäß § 5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW erfolgt die Anerkennung der Fortbildungsinhalte durch die Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst (ÄLRD).
Funktionen einer Gruppenführerin / eines Gruppenführers Rettungsdienst
Gruppenführer*innen übernehmen Verantwortung bei größeren Einsatzlagen und im Massenanfall von Verletzten (MANV). Sie leiten und koordinieren mehrere Rettungsmittel und sorgen für einen strukturierten Ablauf an der Einsatzstelle. Dabei übernehmen sie zentrale Aufgaben:
- Führungskompetenz: Verantwortlich für das taktische Führen und Koordinieren von mehreren Rettungsmitteln (z. B. eine Gruppe von bis zu zwei Staffeln oder mehreren Rettungswagen)
- Schnittstellenfunktion: Bindeglied zwischen den Kräften vor Ort und der übergeordneten Einsatzleitung (z. B. der Organisatorischen Leitung Rettungsdienst / OrgL)
- Lagebeurteilung: Schnelles Erfassen von Gefahren, Einteilen des Einsatzraumes, Festlegen von Patientenablagen und Priorisieren von medizinischen Maßnahmen.
Inhalte und Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung ist modular aufgebaut und umfasst in der Regel 60 Unterrichtseinheiten. Diese setzen sich aus 48 Unterrichtseinheiten Präsenzunterricht, einer 24 Unterrichtseinheiten umfassenden Selbstlernphase sowie einer eintägigen Abschlussprüfung zusammen. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen Prüfung und einer unbewerteten Planübung als Einsatzleiter vor Ort.
- Theorie (Unterricht): Grundlagen der Führung (FwDV 100 / DV 100), Einsatztaktik, Rechtsgrundlagen, Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Polizei sowie Gefahren an der Einsatzstelle.
- Praxis (Simulation): Planübung am Modelltisch, Funkübungen, Fallbeispiele und reale Simulationen von Großschadenslagen zur Festigung der Entscheidungsfähigkeit unter Stress.
Zulassungsvoraussetzungen
- Berufsabschluss: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter*in
- Einsatzerfahrung: Eine mindestens einjährige, aktive Fahrpraxis im Rettungsdienst
- Zusatzqualifikationen: Ein Nachweis über einen Sprechfunklehrgang ist erwünscht.
Gebühren
Die Kosten für die Grundschulung inklusive Prüfung betragen 1.295,00 €. Für eine Nachprüfung fällt eine Gebühr von 99,00 € an.
Gesetzliche Rettungsdienstfortbildung
Jährliche Pflichtfortbildung für Rettungskräfte: Die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung gemäß § 5 Absatz 4 RettG NRW dient dazu, Dein Fachwissen aktuell zu halten und deine berufliche Handlungssicherheit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Sie richtet sich an alle im Rettungsdienst und Krankentransport tätigen Fachkräfte und sorgt dafür, dass Du im Einsatz nach aktuellen medizinischen sowie technischen Standards arbeiten kannst.
Die Fortbildung kann auf die 30-stündige Rettungsdienstfortbildung für Personal im Rettungsdienst
gemäß § 5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 RettG NRW erfolgt die Anerkennung der Fortbildungsinhalte durch die Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst (ÄLRD).
Inhalte und Aufbau der Fortbildung
Die Fortbildung umfasst insgesamt 30 Zeitstunden und ist in strukturierte Theorieeinheiten sowie praxisnahe Simulationen gegliedert.
- Theorie (Unterricht): Akute Notfallmedizin (z. B. Reanimationstraining, Atemnotfälle), Einsatztaktik und Digitalisierung, rechtliche Rahmenbedingungen (Garantenstellung, MPG) sowie Infektionsprophylaxe und Hygiene.
- Praxis (Simulation): High-Fidelity-Simulationstraining in Kleingruppen, Fallbeispiele zu Schnittstellen (z. B. Zusammenarbeit mit der Polizei, Suchtberatung) und Stressbewältigung im Einsatz.
Die Fortbildung schließt in der Regel mit einer Lernzielkontrolle ab, sofern dies von den jeweiligen Kostenträgern vorgesehen ist. Nach erfolgreicher Teilnahme und bei 100 % Anwesenheit erhältst Du eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber und beim zuständigen Träger des Rettungsdienstes.
Dauer der Fortbildung
Die Fortbildung umfasst zwei Tage (1 Wochenende / 15 Stunden) oder vier Tage (2 Wochenenden / 30 Stunden).
Gebühren
Die Kosten für die zweitägige Fortbildung betragen 300,00 €, für die viertägige Fortbildung 600,00 €.

