Wer benötigt einen Sanitätsdienst?
Hierbei gelten vom Gesetzgeber eine Vielzahl an Gesetze und Vorschriften. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat hierzu mit dem Erlass vom 24.11.2011 einige Informationen zusammengefasst.
Auszug aus dem o.G. Erlass:
Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen, sind durch die Konzentration vieler Menschen auf engem Raum oder durch die Eigenart der Veranstaltung mit besonderen Gefahren verbunden und in der Regel anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Als Rechtsgrundlage kommen vor allem folgende Vorschriften in Betracht:
- §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel)
- §29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (für öffentliche Rennveranstaltungen)
- §24 Luftverkehrsgesetz (für öffentliche Luftveranstaltungen)
- §60b Gewerbeordnung (bei Volksfesten)
- §14 Ordnungsbehördengesetz (zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Ob und in welchem Umfang ein Sanitätsdienst gestellt werden muss, entscheidet die entsprechende Behörde. Für den Raum Essen ist dies die “Koordinierungsstelle für Veranstaltungen”.
Umfang und Kosten für einen Sanitätsdienst
Der Personal- und Materialaufwand richtet sich nach der Art der Veranstaltung, Anzahl der erwarteten Teilnehmenden, dem Ort und dem Gefahrenpotenzial der Veranstaltung.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot/Konzept für Ihre Veranstaltung.
Unsere Kompetenz
Wir betreuen Ihre Veranstaltung mit Fachpersonal, Kompetenz und langjähriger Erfahrung im Sanitätsdienst.
- Qualifiziertes Sanitätsdienstpersonal, inkl. medizinischer Ausstattung
- Rettungsdienst, inkl. Personal (Kranken-, Rettungstransportwagen)
- Notärzt*innen
- Einsatzleitung/Stabsleitung


