Drei Personen in roter DRK-Einsatzkleidung stehen nebeneinander mit dem Rücken zur Kamera.© DRK e. V. / Y. Willing-Holtz

Sanitätsdienst

Sie suchen einen Sanitätsdienst für Ihre nächste Veranstaltung? Ob Sportveranstaltung, Konzert oder Betriebsfeier: Der Sanitätsdienst des DRK Essen sorgt für die medizinische Sicherheit Ihrer Gäste. 

Zwei Notfallsanitäter beim Einsatz in einem Fußballstadion.© DRK / R. Stempell

Wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es kleine und größere Notfälle. Ob sich ein Kind das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder sich Ihr Angestellter beim Tanzen auf der Betriebsfeier den Fuß verstaucht – das DRK Essen ist Ihr Partner für alle Fragen rund um die medizinische Versorgung auf Ihrem Event.

Abgestimmt auf die Besucherzahl und das Gefahrenpotenzial, stellen wir ein erfahrenes Team aus Rettungssanitäter*innen, Notfallsanitäter*innen und Notärzt*innen zusammen. Die Einsatzkräfte übernehmen die medizinische Erstversorgung und, wenn nötig, den Transport in ein nahegelegenes Krankenhaus. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

Wer benötigt einen Sanitätsdienst?

Hierbei gelten vom Gesetzgeber eine Vielzahl an Gesetze und Vorschriften. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat hierzu mit dem Erlass vom 24.11.2011 einige Informationen zusammengefasst.

Auszug aus dem o.G. Erlass:

Veranstaltungen, insbesondere Großveranstaltungen, sind durch die Konzentration vieler Menschen auf engem Raum oder durch die Eigenart der Veranstaltung mit besonderen Gefahren verbunden und in der Regel anzeige- oder genehmigungspflichtig.

Als Rechtsgrundlage kommen vor allem folgende Vorschriften in Betracht: 

  • §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz (für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel)
  • §29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (für öffentliche Rennveranstaltungen)
  • §24 Luftverkehrsgesetz (für öffentliche Luftveranstaltungen)
  • §60b Gewerbeordnung (bei Volksfesten)
  • §14 Ordnungsbehördengesetz (zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung)

Ob und in welchem Umfang ein Sanitätsdienst gestellt werden muss, entscheidet die entsprechende Behörde. Für den Raum Essen ist dies die  “Koordinierungsstelle für Veranstaltungen”.

 

Umfang und Kosten für einen Sanitätsdienst

Der Personal- und Materialaufwand richtet sich nach der Art der Veranstaltung, Anzahl der erwarteten Teilnehmenden, dem Ort und dem Gefahrenpotenzial der Veranstaltung.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot/Konzept für Ihre Veranstaltung.

Unsere Kompetenz

Wir betreuen Ihre Veranstaltung mit Fachpersonal, Kompetenz und langjähriger Erfahrung im Sanitätsdienst.

  • Qualifiziertes Sanitätsdienstpersonal, inkl. medizinischer Ausstattung
  • Rettungsdienst, inkl. Personal (Kranken-, Rettungstransportwagen)
  • Notärzt*innen
  • Einsatzleitung/Stabsleitung
  • Sanitätsdienst anfragen

    Veranstaltung

    Veranstaltungsort

    Zuständigkeit des DRK Essen für den Sanitätsdienst

    Das DRK Essen ist zuständig für:

    Auflagen

    Bestätigung der Richtigkeit der Angaben

    Hinweis: Zur Planung des Sanitätsdienstes müssen alle Angaben mit größtmöglicher Genauigkeit gemacht werden. Nur so kann durch das DRK Essen eine veranstaltungsspezifische Gefahrenanalyse erstellt werden. Der DRK-Kreisverband Essen e. V. wird bei fehlerhaften Angaben vom Vertrag zurücktreten und für eventuelle Schäden, die durch falsche Angaben verursacht sind, nicht haften.

Malte-Bo Lueg

Leitung Nationale Hilfsgesellschaft / Einsatzdienste

Tel. 0201 8474-360
malte-bo.lueg(at)drk-essen(dot)de

Hachestr. 72
45127 Essen

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