Mitarbeiterin des DRK-Pflegedienstes „Pflege Daheim“ steht an einem Dienstfahrzeug in einem Wohngebiet.© DRK Essen / S. Gust
Pflege Daheim

Unser ambulanter Pflegedienst

Ihre Individualität und Selbstbestimmung stehen für uns im Mittelpunkt. Wir helfen, Ihre Eigenständigkeit zu bewahren, wenn ein Leben ohne Hilfe nicht mehr möglich ist.

Brigitte Ludwig-Feliszowski, Pflegedienstleitung

Sie selbst, Ihr Partner oder Ihre Partnerin, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung? Wir sorgen dafür, dass Sie diese Hilfe in vertrauter Umgebung erhalten.

Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir Sie oder Ihr Familienmitglied, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Alter oder einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbstständigkeit Ihrer*s Angehörigen so lange wie möglich zu erhalten. Dafür orientieren wir uns an Ihrem individuellen Bedarf und Ihren Wünschen. Von der Beratung über die Antragstellung bis zur täglichen Versorgung bei Ihnen zu Hause – wir sind für Sie da.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihrer*s Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf bietet unser ambulanter Dienst sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Ihre Individualität und die Selbstbestimmung stehen für uns im Vordergrund.

Unsere Leistungen orientieren sich an den Wünschen und  Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden und werden in einem kontinuierlichen Prozess weiterentwickelt und verbessert.

Unser erfahrenes Team: Partner bei Ihrer Versorgung

Wir verfügen über ein erfahrenes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterschiedlichen Ausbildungen. Dazu gehören sowohl examinierte Fachkräfte als auch Pflegeassistent*innen, die eine Versorgung exakt nach Ihren Bedürfnissen gewährleisten. 

Ihre Individualität und die Selbstbestimmung stehen für uns im Vordergrund.

Unsere Leistungen orientieren sich an den Wünschen und Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden und werden in einem kontinuierlichen Prozess weiterentwickelt und verbessert.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
  • Chronisch erkrankte Personen
  • Kurzzeitig erkrankte Menschen
  • Behinderte Menschen
  • Pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die von Ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin oder aus dem Krankenhaus eine Verordnung häuslicher Krankenpflege erhalten haben
Wobei wir unterstützen können
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung und Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 
Unsere Leistungen
  • Grundpflege nach SGB XI ausschließlich durch geschultes Personal
  • Behandlungspflege nach SGB V durch qualifiziertes Personal mit eigener Wundmanagerin
  • Spezielle Versorgung:
    • Tracheostoma: Wechsel und Pflege
    • Parenterale Ernährung über Port und Hickman-Katheter
  • Pflegeberatung nach SGB XI § 37 Abs. 3
  • Verhinderungspflege nach SGB XI § 39
  • Entlastungsleistung nach § 45b (Hauswirtschaft, Einkäufe, Spaziergänge und mehr)
  • Vermittlung von Essen auf Rädern, DRK-Hausnotruf, Fußpflege u.v.m.

Unsere Leistungen orientieren sich an Ihren Wünschen und individuellen Bedürfnissen. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf bieten wir sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. Gerne beraten wir Sie, welche Versorgung am besten zu Ihnen passt.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzt*innen, Krankenkassen, Wundmanager*innen  etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Kompressionstherapie
  • Enterale Ernährung über PEG-Sonde

Ebenfalls leisten wir Anleitungen für Pflegebedürftige und Angehörige zu den oben aufgezählten Maßnahmen.

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Pflegende Angehörige können zeitweise ausfallen – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer wichtiger Gründe. In solchen Situationen kann die Verhinderungspflege eine notwendige Ersatzpflege ermöglichen. Auch eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung kann im Rahmen der Kurzzeitpflege genutzt werden.

Seit dem 1. Juli 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zur Verfügung. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können diesen Betrag flexibel für beide Leistungsarten einsetzen.

Für das Jahr 2026 stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag kann beispielsweise für eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung der Pflegeperson genutzt werden. Die Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst ist dabei auch stundenweise möglich.

Der gemeinsame Jahresbetrag kann für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden und steht jedes Kalenderjahr erneut zur Verfügung. Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich nicht ins Folgejahr übertragen werden.

Wir beraten Sie gerne dazu, welche Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation bestehen und wie die Leistungen der Pflegekasse genutzt werden können.

Kosten & Finanzierung

Die Kosten für die Versorgung werden je nach Einzelfall von Pflegekassen, Versicherungen, Krankenkassen, Sozialhilfeträgern oder von Ihnen selbst getragen.

Gerne beraten wir Sie, wie Ihre Versorgung finanziert werden kann.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

Monika Brähler

Pflegedienstleitung

Tel. 0201 8474-690
info-pflegedaheim(at)drk-essen(dot)de

DRK Essen Pflege Daheim gGmbH
Korthover Weg 57
45307 Essen

Brigitte Ludwig-Feliszowski

Pflegedienstleitung

Tel. 0201 8474-690
info-pflegedaheim(at)drk-essen(dot)de

DRK Essen Pflege Daheim gGmbH
Korthover Weg 57
45307 Essen

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