Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- Chronisch erkrankte Personen
- Kurzzeitig erkrankte Menschen
- Behinderte Menschen
- Pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Personen, die von Ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin oder aus dem Krankenhaus eine Verordnung häuslicher Krankenpflege erhalten haben
Wobei wir unterstützen können
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
- Beratung und Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Unsere Leistungen
- Grundpflege nach SGB XI ausschließlich durch geschultes Personal
- Behandlungspflege nach SGB V durch qualifiziertes Personal mit eigener Wundmanagerin
- Spezielle Versorgung:
- Tracheostoma: Wechsel und Pflege
- Parenterale Ernährung über Port und Hickman-Katheter
- Pflegeberatung nach SGB XI § 37 Abs. 3
- Verhinderungspflege nach SGB XI § 39
- Entlastungsleistung nach § 45b (Hauswirtschaft, Einkäufe, Spaziergänge und mehr)
- Vermittlung von Essen auf Rädern, DRK-Hausnotruf, Fußpflege u.v.m.
Unsere Leistungen orientieren sich an Ihren Wünschen und individuellen Bedürfnissen. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellen Hilfe- und Pflegebedarf bieten wir sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. Gerne beraten wir Sie, welche Versorgung am besten zu Ihnen passt.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzt*innen, Krankenkassen, Wundmanager*innen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Kompressionstherapie
- Enterale Ernährung über PEG-Sonde
Ebenfalls leisten wir Anleitungen für Pflegebedürftige und Angehörige zu den oben aufgezählten Maßnahmen.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Pflegende Angehörige können zeitweise ausfallen – zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderer wichtiger Gründe. In solchen Situationen kann die Verhinderungspflege eine notwendige Ersatzpflege ermöglichen. Auch eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung kann im Rahmen der Kurzzeitpflege genutzt werden.
Seit dem 1. Juli 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zur Verfügung. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können diesen Betrag flexibel für beide Leistungsarten einsetzen.
Für das Jahr 2026 stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag kann beispielsweise für eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung der Pflegeperson genutzt werden. Die Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst ist dabei auch stundenweise möglich.
Der gemeinsame Jahresbetrag kann für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden und steht jedes Kalenderjahr erneut zur Verfügung. Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich nicht ins Folgejahr übertragen werden.
Wir beraten Sie gerne dazu, welche Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation bestehen und wie die Leistungen der Pflegekasse genutzt werden können.
Kosten & Finanzierung
Die Kosten für die Versorgung werden je nach Einzelfall von Pflegekassen, Versicherungen, Krankenkassen, Sozialhilfeträgern oder von Ihnen selbst getragen.
Gerne beraten wir Sie, wie Ihre Versorgung finanziert werden kann.



