© UnsplashImmer wieder kommt es vor, dass von Strafgerichten oder der Staatsanwaltschaft Geldauflagen und Bußgelder verhängt werden. Solche Zahlungen können als Spende an das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Essen e.V. geleitet werden. Damit unterstützen Sie unsere Arbeit in Essen und unser Engagement für Menschen in Not. Die Spende von Bußgeldern ist häufig leicht zu vereinbaren, wir helfen gerne.
Bitte unterstützen Sie als Richter oder Staatsanwalt unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Vielen Dank!
Sie kennen Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich? Dann freuen wir uns, wenn Sie ihnen von der Möglichkeit erzählen, die Essener DRK-Arbeit durch die Zuweisung von Geldauflagen / die Spende von Bußgeld zu unterstützen.
Wir danken Ihnen bereits heute für Ihre Bußgeldzahlung. Auch wenn Ihre Zahlung nicht freiwillig erfolgt, freuen wir uns über einen pünktlichen Zahlungseingang.
Bitte beachten Sie, dass wir für Ihre Bußgeldzahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen dürfen. Wir bestätigen lediglich Ihre Zahlungen und teilen diese den Gerichten mit. Abweichende Ratenzahlungen oder Ratenstundungen dürfen wir nicht mit Ihnen vereinbaren. Wir bitten Sie, sich in diesen Fällen rechtzeitig an die Gerichte zu wenden.
Ihre Zahlung bitten wir ausschließlich auf unser Konto bei der
Sparkasse Essen
BIC: SPESDE3EXXX
IBAN: DE26360501050000217190
anzuweisen.
Zur Erleichterung der Zuordnung Ihrer Zahlung und fristgerechten Mitteilung an die Gerichte, bitten wir Sie im Verwendungszweck das gerichtliche Aktenzeichen anzugeben. Vielen Dank.
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Essen e.V.
Sparkasse Essen
IBAN: DE26 3605 0105 0000 2171 90
SPESDE3EXXX
Für Spenden bis 300 Euro gilt der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt. Sollten Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, hinterlassen Sie uns bitte Ihre vollständige Adresse im Verwendungszweck.